Bau- und Architektenrecht
Wir sind Ihr kompetenter Ansprechpartner in allen Fragen rund um die Baustelle, insbesondere das private Baurecht und den Werkvertrag.
Bereits vor Abschluss eines Bauvertrages stellen sich häufig wichtige Fragen, die in einem Beratungsgespräch abgeklärt werden sollten, um spätere „böse Überraschungen“ und/oder gerichtliche Auseinandersetzungen zu vermeiden. Auch während der Bauausführung sowie nach Abschluss des Bauvorhabens, vor und nach der Abnahme stehen wir Ihnen mit Rat und Tat zu Seite.
Nachfolgend sind daher die wichtigsten Schlagworte zum Thema Bau- und Architektenrecht aufgeführt. Es handelt es sich dabei lediglich um einen Überblick. Sollten Sie Ihr Anliegen dort nicht finden, sprechen Sie uns an, wir helfen Ihnen gerne weiter.
- Abnahme nach Fertigstellung
- Architektenhaftung
- Architektenhonorar
- Architektenvertrag
- Aufmaß und Angebote
- Bauablaufstörungen, Baubehinderung und Verzug
- Baubegleitende Rechtsberatung
- Baugenehmigungen
- Baumängel und Verzug
- Bauvertrag und Bauträgervertrag
- Erstellen und Prüfen von Verträgen
- Mängelanzeige und Dokumentation
- Nachbesserung, Nacherfüllung bei Mängeln
- Qualitätsprüfung
- Vergütung, Rechnungen und Werklohn
- Werkvertrag
Ansprechpartner
- Dr. Walther Husberg
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht
Fachanwalt für Bau- und Architektenrecht